Spesenbetrug

Ihr Mitarbeiter rechnet seine Spesen nicht korrekt ab?

Und führe mich nicht in Versuchung…

Ob beim Dienstwagen oder bei einer Geschäftsreise – zunächst müssen Führungskräfte, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit anfallenden Kosten für Hotelübernachtungen, Bewirtung oder Benzin erst einmal aus eigener Tasche vorstrecken.

Mit den Quittungen und Kilometergeldabrechnungen gehen sie nachher zu ihrem Arbeitgeber und lassen sich die Kosten erstatten. Daran wäre nichts weiter auszusetzen, wenn sich der eine oder andere Mitarbeiter dabei nicht noch ein Zubrot verdienen würde. Immerhin ist die Versuchung groß, frisierte Hotelrechnungen und überhöhte Bewirtungskosten vorzulegen. Dabei werden nicht selten sogar Unterschriften gefälscht, Belege zurückdatiert und Geldbeträge kurzerhand abgeändert.

Spesenrittern unter Managern und Führungskräften droht der berufliche Absturz, wenn sie erwischt werden. Schlendrian, Manipulation oder Betrug? Wenn Manager, leitende Angestellte oder Außendienstmitarbeiter beim Frisieren der Spesenabrechnungen ertappt und in der Folge fristlos gekündigt werden, hilft meist nur noch Beten.

Die meisten Führungskräfte gehen mit diesem Thema sehr lax um und so kann auch schon mal die Ehefrau Ihren Privatwagen mit der Firmentankkarte voll tanken. Oder der Firmenwagen wird mal schnell zum Shoppen in die nächst größere Einkaufsmetropole benutzt, wenn der Ehemann auf Geschäftsreise ist.

Bei einem sogenannten Spesenbetrug handelt es sich um einen Arbeitsvertragsverstoß verhaltensbedingter Art und der Arbeitgeber wird hier zu einer Kostenerstattung herangezogen wird, zu der er tatsächlich nicht verpflichtet wäre.

Durch eine genau Prüfung und einer lückenlosen Überwachung durch unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter können wir Ihren Verdacht des Spesenbetrugs beweisen und gerichtsverwertbar dokumentieren.