Niederlassung in Magdeburg
Verlassen Sie sich auf unser kompetentes Partnernetzwerk und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Unser Büro - die Detektei Thurau - steht uns unterstützend zur Seite und rundet mit ihrer fachlichen Kompetenz unser Portfolio ab. Mit über 15 Jahren Erfahrung als Berufsdetektiv ist Erich Thurau Bertolt ein starker und erfolgreicher Partner.
Gebündelte Kompetenz - für Ihren Erfolg!
Persönliche Vita: Herr Thurau hat ein Studium als Staatswissenschaftler an der Fachhochschule in Weimar abgelegt - zudem hat Herr Thurau ein dreijähriges Studium im Bereich der Kriminalistik an der Fachhochschule in Aschersleben abgeschlossen. Aus diesem Grund ist Herr Thurau in allen Bereichen unserer großen Detektei-Falcom in Magdeburg ein absoluter Experte.
Unsere Bereiche in der Detektei Magdeburg umfassen folgende Schwerpunkte:
Privatdetektei
Unterhalt, Diebstahl, Ehebruch / Untreue, Mobbing, Stalking, vermisste Personen, Sachbeschädigung und vieles mehr.
Wirtschaftsdetektei
Spionage, Abfindung, unrechtmäßige Krankschreibung, Schwarzarbeit, Spesenbetrug, Diebstahl in Firmen, Lauschabwehr, Leasingrückführung, untergetauchte Schuldner und vieles mehr.
SEO-und Internetbetrug
Schützen Sie sich vor SEO-Betrug und vor leeren Versprechungen.
Kontaktdaten
Erich Thurau Bertolt | Brecht Str. 4b | 39120 Magdeburg
Tel. 0800 8787812
Email: magdeburg@detektei-falcom.de
Niederlassung in Hagen
Die bekannte Großstadt überzeugt mit ihrer verkehrsgünstigen Lage und zählt mit ihren knapp 190.000 Einwohnern zu einem Ballungsgebiet an der Grenze zum Sauerland. Mit dem Ruhrgebiet auf der einen und dem Sauerland auf der anderen Seite bietet der Standort Hagen optimale Voraussetzungen für unsere Einsätze und ist als Niederlassung ein elementarer Bestandteil unserer Erfolgs.
Zu unserem Einsatzgebieten zählt unter anderem der Großraum des Märkischen Kreises mit Städten wie Lüdenscheid, Meinerzhagen und Plettenberg, der Hochsauerlandkreis mit Städten wie Arnsberg, Meschede und Winterberg, der Kreis Soest, der Kreis Olpe und das Siegerland.
Gebündelte Kompetenz - für Ihren Erfolg!
Unsere Bereiche in der Detektei Hagen umfassen folgende Schwerpunkte:
Privatdetektei
Unterhalt, Diebstahl, Ehebruch / Untreue, Mobbing, Stalking, vermisste Personen, Sachbeschädigung und vieles mehr.
Wirtschaftsdetektei
Spionage, Abfindung, unrechtmäßige Krankschreibung, Schwarzarbeit, Spesenbetrug, Diebstahl in Firmen, Lauschabwehr, Leasingrückführung, untergetauchte Schuldner und vieles mehr.
SEO-und Internetbetrug
Schützen Sie sich vor SEO-Betrug und vor leeren Versprechungen.
Kontaktdaten
Detektei Falcom | Schwerterstr. 191 | 58099 Hagen
Tel. 0800 8787812
Email: detektei@detektei-falcom.de
Rechtsbeistand aus unserem Haus
Gerne helfen unsere erfahrenen Anwälte bei Problemen und führen mit Ihnen ein Beratungsgespräch, um Ihnen auch die nötige Rechtssicherheit zu geben.
Inkasso und Wirtschaftsauskünfte
Seit Jahren arbeiten wir mit einer geprüften Inkasso- und Wirtschaftsauskunftei aus unserer Region zusammen, dem Inkassobüro Bardohl.
Wir helfen Ihnen vor Vertragsabschluss, die potenzielle Zahlungfähigkeit Ihres Kunden zu prüfen.
Wir helfen Ihnen bei Vertragsabschluss, Ihre Waren und Kredite mit Geschäftsbedingungen und Personal- und Realsicherheiten zu sichern.
Wir helfen Ihnen, ihre Dauerkunden mit einem internen Debitorenmanagement und einem implantierten “Frühwarnsystem” zu überwachen.
Wir helfen Ihnen im Mahnverfahren, nicht nur schriftlich und telefonisch, unsere bundesweiten Ausßendienstmitarbeiter suchen Ihren Schuldner auch persönlich auf.
Wir helfen Ihnen auch durch unsere hausinternen Rechtsanwälte, Ihre Forderung zu titulieren und helfen Ihnen bei der Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden.
Wir helfen Ihnen, Ihren Schuldner 30 Jahre zu beobachten um dann im richtigen Moment Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
Für uns spricht
Eine hohe Erfolgsquote von 60-80%.
Kleine Grundgebühren – keine Einzelfallgebühr
Auszahlung der Hauptforderung im Mahnverfahren ohne Abzüge
Effektiver Außendienst im gesamten Bundesgebiet mit 64 Standorten
Gleichbleibend hoher Standard durch Mitgliedschaft im Bund Deutscher Inkassounternehmen (BDIU)
Verschiedene Auskünfte, jedem Risiko angemessen, mit nur einer Mitgliedschaft
Hervorragende Referenzen mit Qualitätssiegel
Hochqualifiziertes Personal
Hinweis: Die unter den letzten zwei Absätzen aufgeführten Angaben beziehen sich nur und ausschließlich auf unseren Kooperationspartner in Sachen Inkasso- und Wirtschaftsauskunftei, Inkasso Bardohl.
Gerichtsurteile
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein. OLG-Stuttgart Az. 8WF96/88 Detektivkosten sind im Unterhaltsprozess erstattungsfähig, wenn einer der Partner die Höhe seines Einkommens verschweigt.
OLG Zweibrücken Az 6WF 117/00
Schon der, durch Detektive nachgewiesene, Einzug in dasselbe Haus ist ein klarer Beweis für die enge Beziehung zum neuen Partner. Dies reicht zur Annahme einer eheähnlichen Partnerschaft aus und entbindet, im vorliegenden Fall, den geschiedenen Ehemann von weiteren Unterhaltszahlungen an seine Exfrau.
OLG-Frankfurt Az. 1 UF 94/01
Zeigt das unterhaltsberechtigte Kind dem unterhaltspflichtigen Elternteil (hier: der Vater) die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (hier: Berufsausbildung) nicht selbständig und unverzüglich an und der unterhaltspflichtige Elternteil findet dies unter Zuhilfenahme einer Detektei heraus, so ist der gesamte Unterhaltsanspruch verwirkt. Auch die Kosten für die Detektei sind in jedem Fall durch das unterhaltsberechtigte Kind zu ersetzen, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie als Kosten der Rechtsverfolgung, gem. § 91, Abs. 1 ZPO. oder als Anspruch aus §§ 823, 249 BGB. zu ersetzen sind.
AG.-Tempelhof-Kreuzberg Az. 140 F 14873/98
Eine sorgeberechtigte Mutter darf bei der Suche nach ihren vom Ehemann versteckten Kindern auch Privatdetektive einsetzen. Die Detektivkosten muss der schuldige Vater tragen, jedoch nicht in voller Höhe.
BGH Az. VI ZR 110/89
Das OLG-Koblenz entschied, dass die Ehefrau ihrem Ex-Ehemann auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei in Höhe von rund 7.000 EUR zu erstatten habe. Nachdem Zeugenvernehmungen kein eindeutiges Ergebnis zu der Frage gebracht hatten, ob die Ex-Ehefrau in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Dritten lebt, sei die Beauftragung eines Detektivs geboten gewesen. Dieser habe feststellen können, dass die Ex-Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte zusammen wohnten, was schließlich die Urteilsfindung maßgeblich zu Gunsten des Ex-Ehemannes beeinflusst habe. Zusätzlich zu den üblichen Prozesskosten habe die Ex-Ehefrau deshalb auch die Detektivkosten in voller Höhe zu tragen, da es sich insoweit um notwendige Kosten gehandelt habe, die prozessbezogen waren und in ihrer Höhe – im Verhältniss zu den noch über einen längeren Zeitraum zu erwartenden Unterhaltszahlungen verhältnismäßig waren.
OLG-Koblenz Az 11 WF 70/02
AG Hamburg Az. 38 C 110/96
Auch das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Detektivkosten in einem Nachbarschaftsstreit (hier: Übergriffe auf das eigene Grundstück durch den Nachbarn) erstattungsfähig sind. Jedoch müssen die Detektivkosten und die Rechnung der Detektei nachvollziehbar sein. So wurden in diesem Fall die Detektivkosten in Höhe von 30.500,00 DM bis zu einer Höhe von 26.285,89 DM als erstattungsfähig im Sinne der ZPO. anerkannt, so dass diese nun von den verurteilten Tatpersonen zu tragen sind.
LG Köln, Az. 13 T 97/99
Ist der Auftraggeber einer Detektei ein Gewerbetreibender oder Freiberufler, so ist in der Regel die Rechnung einer Detektei als Betriebsausgabe absetzbar Finanzgericht Hessen, Az. 8 K 3370/88, EFG. 89, S. 576
Privatdetektive dürfen Arbeitnehmer im Betrieb überwachen, dabei muss der Betriebsrat nicht gefragt werden.
BAG, Az. 1 ABR 26/90
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch einen Detektiv überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit vortäuscht.
AG Kassel, Az. 8AZR 5/97
Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig Krank geschrieben ist und zuhause zu privaten Zwecken arbeitet (hier: Tapezier- u. Malerarbeiten) darf grundsätzlich gekündigt werden.
LAG Rheinland Pfalz, Az. Sa 979/99
Ein Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zur Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung, anstatt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, daß er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalles die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen ohne daß es des Nachweises einer tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
LAG Hamm Az 15 Sa 437/91
Der Arbeitnehmer, der sich während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn, dem Arbeitgeber gegenüber, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, er habe die Beobachtung des Arbeitnehmers mit eigenen Arbeitnehmern vornehmen lassen können und müssen. Er darf sich hierzu Personen bedienen, die als Detektive in Ermittlungs-/ und Observationstätigkeiten erfahren sind.
LAG Rheinland-Pfalz, Az 5 Sa 540/99
Trotz eines vorangegangenen Vergleichs im Kündigungsschutzverfahren, bleibt der Arbeitgeber in der rechtlichen Lage, die Detektivkosten in einem folgenden Schadensersatzprozess geltend zu machen.
ARBG Hagen, Az.3 Ca 618/90
Bei besonders schweren Verstößen, durch die das Vertrauen des Arbeitgeber zu dem Mitarbeiter gestört wird, akzeptieren Gerichte auch eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassung der Gerichte von “besonders schweren Verstößen” reichen vom Diebstahl eines Kuchenstückes, (BAG Az., 2 AZR 3/83), bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb, trotz erfolgter Krankschreibung.
LAG München, Az. 6 Sa 96/82